1. Ist es (gerade jetzt) sinnvoll, in den USA und in Florida zu investieren?

Ja! Zurzeit sind die Immobilienpreise in den USA günstig. Außerdem steht der Dollar für Europäer vorteilhaft. Allerdings gewann der Dollar gegenüber dem Euro in den letzten Monaten wieder stark an Wert, gegenüber Ende 2009 immerhin um 10%.

Ein Grund mehr, jetzt möglichst schnell in Florida zu kaufen, bevor der Dollar noch weiter steigt.

 

2. Warum ist gerade Südflorida, insbesondere Naples und Miami, besonders interessant?

Naples und Miami gehören zu den am Stärksten wachsenden Gegenden in den USA und in Florida. Für Objekte in guten Lagen dreht sich der Markt gerade wieder vom „Käufermarkt“ zum „Verkäufermarkt“, d.h. die Preise steigen teilweise schon wieder.

 

3. Was ist für Sie der besondere Nutzen von unseren Dienstleistungen?

Schneller finden! Wir haben Zugang zu allen in Florida am Markt befindlichen Immobilien. Aktuell sind über 150.000 Immobilien in den besonders bevorzugten Gegenden Naples, Miami, Fort Myers und Cape Coral offiziell gelistet. Profitieren Sie von unserem Markteinblick und von über 25 Jahren Erfahrung am Markt in Florida.

 

Die Dienstleistungen unserer Firma wurden speziell für europäische Investoren konzipiert. Wir erleichtert Ihnen die Suche nach besonders wichtigen Entscheidungsgrößen in deutscher Sprache, die viele andere Anbieter so nicht bieten.

Unser hauseigenes Listingbook bietet Suchkriterien, über die andere Suchmaschinen nicht verfügen. Filtern Sie schnell und gezielt die preislich besonders attraktiven Angebote heraus.

 

4. Ich plane ernsthaft den Erwerb einer Immobilie in Florida, wie gehe ich dazu am effektivsten vor?

Suchen Sie in unserem Listingbook nach einer Immobilie, die Ihren Wünschen optimal entspricht (Budget, Lage, Ausstattung).

Alternativ senden Sie uns eine e-Mail und fordern Sie weitere Informationen und Hausvorschläge zu Ihrem Käuferprofil von uns an.

Wir rufen Sie dann in deutscher Sprache an und beraten Sie im Detail (kostenlos).

Klären Sie Ihr Budget für einen möglichen Kauf in Florida. Sollten Sie in den USA finanzieren wollen, benötigen Sie etwa 35% Eigenkapital (siehe weitere Informationen unten). Generell ist auch bei beabsichtigten Barkäufen ein Nachweis über Ihre finanziellen Möglichkeiten, bspw. in Form eines einfachen Bankschreibens in englischer Sprache, sehr hilfreich. Es unterstreicht Ihre Bonität und verhilft Ihnen möglicherweise zu besseren Verhandlungsergebnissen.

 

Planen Sie eine Reise nach Florida. Wir bieten Ihnen dazu über ein bekanntes Reisebüro gerne eine spezielle „Investoren-Reise“ zu speziellen Konditionen an.

Wir suchen für Sie etwa eine Woche vor Reisebeginn aus gesamten Marktangebot nochmals die aktuellen „Schnäppchen“ heraus. Sofern Sie sich mit Priorität vor Ort um diese „Schnäppchen“ kümmern wollen, sollte zwischen der Selektion und der Reise nicht viel Zeit (wenige Tage) verstreichen. Top-Objekte sind erfahrungsgemäß schnell „weg geschnappt“. Insbesondere in der Saison (unserem Winter). Natürlich können Sie auch von den USA aus über das Internet in unserem Listingbook weiter suchen.

Vereinbaren Sie über uns rechtzeitig vor Floridareise einen verbindlichen Termin für ein erstes Gespräch und ggf. auch erste Besichtigungen mit uns in Florida.

 

5. Was mache ich, wenn ich weitere Informationen über eine bestimmte Immobilie erhalten möchte?

Senden Sie uns eine e-Mail  info@winterimmobilien.com oder rufen Sie uns an. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

 

 6. Einige Immobilien-Schnäppchen sind als „Short Sales“ bezeichnet. Was bedeutet das?

Short Sales kann man einfach übersetzen mit Immobilien, die für einen geringeren Kaufpreis angeboten werden als der Betrag, den der Verkäufer der Bank schuldet. Dabei muss das Finanzinstitut den nicht ausreichenden Kaufpreis genehmigen um einen verbindlichen Kaufvertrag herbeizuführen. Dieses Verfahren ist sehr zeitaufwendig und führt häufig nicht zum Kaufabschluss, da Banken mehrere Angebote abwarten um sich dann für den höchsten Preis zu entscheiden. Anders ist das bei sog. „Approved Short Sales“, wo die Bank schon einem Preis zugestimmt hat oder bei „Bank Owned Properties“ die der Bank gehören. Grundsätzlich gilt, Vorsicht bei Short Sales zu wahren. Wir empfehlen Ihnen, sich auf „bankeigene Objekte“ zu konzentrieren, da man hier zumeist innerhalb weniger Tage den Zuschlag erhalten kann.

 

 7. Kann ich eine Immobilie besichtigen?

 Ja, vereinbaren Sie einfach mit uns einen Besichtigungstermin und wir regeln alles weitere.

 

 8. Wie sind die Reiseverbindungen nach Südflorida (Naples, Miami)?

Eurowings bietet 3 mal pro Woche einen Direktflug von Düsseldorf nach Fort Myers und Miami an. Für Deutsche ist das (auch preislich) die in der Regel günstigste Verbindung, zumal nach Düsseldorf auch viele Zubringerflüge angeboten werden.

Die Kosten belaufen sich je nach Flugzeitpunkt und Vorbuchungsfrist für einen Hin- und Rückflug in der Economy-Class zwischen ca. 650 € und 1.500 € (in der Ferienzeit/absoluten Hochsaison, bspw. Weihnachten), in der Business-Class zwischen ca. 2.400 € und 5.000 €. Die Business-Class bietet für den Langstreckenflug komfortablere und größere Sitze, mehr Beinfreiheit/Platz und einen umfangreicheren Service. Die Flugzeit beträgt auf dem Hinflug ca. 10 Stunden, auf dem Rückflug ca. 8 Stunden. Flüge können Sie bei Eurowings planen und buchen.

 

9. Benötige ich in den USA einen Makler zum Erwerb einer Immobilie?

Rechtlich gesehen nicht, praktisch gesehen schon. In Florida arbeiten die Makler nicht gegeneinander, sondern miteinander und nur über den Makler erhalten Sie Zugang zum Objekt. Nur der Makler hat Zugang zum Multiple Listing Service (MLS) in das sämtliche auf dem Markt angebotenen Objekte eingegeben sind. Schließlich ist die Einschaltung eines guten Maklers insbesondere für Ausländer sinnvoll und aufgrund der Besonderheiten des amerikanischen Immobilienmarktes auch unbedingt zu empfehlen.

 

10. Wer bezahlt die Maklergebühr (Courtage) und wie hoch ist sie?

Im Regelfall zahlt der Verkäufer seinen Makler („Listing Agent“) und den Makler des Käufers. Die gesamte Maklergebühr beträgt normalerweise 5-10% des Kaufpreises. Die Courtage wird grundsätzlich vom Verkäufer getragen und aus dem Kauferlös vom Closing-Notar an die Makler abgeführt. Üblicherweise bedienen sich sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer eines Maklers. Praktisch bedeutet diese Gepflogenheit, dass auf beiden Seiten „Profis“ miteinander verhandeln und damit schnell tragfähige Ergebnisse zustande kommen. Würde man als Käufer daher ohne Makler agieren, wäre man automatisch gegenüber den Profis auf der Gegenseite im Nachteil. Vergleichbar mit einer Gerichtsverhandlung, bei der sich nur die Gegenseite eines Anwalts bedient, man selbst aber nicht. Die Anforderungen an Makler in Hinblick auf Offenlegungs-, Auskunfts- und Treuepflichten sind in den USA zu Gunsten des Verbrauchers gesetzlich wesentlich strenger geregelt, als in Deutschland. Kommt es zum Verkaufsabschluss, teilen sich beide Makler die Courtage zu gleichen Teilen. Häufig müssen davon zusätzlich noch Gebühren für Netzwerkpartner und berufsständische Vereinigungen abgeführt werden, der Ertrag für jeden beteiligten Makler liegt damit normalerweise unter 2% des Kaufpreises.

 

Bei Objekten unter 75.000 € ist die Maklercourtage somit zu gering, um dafür eine aufwändige Beratung oder Unterstützung von ausländischen Kaufinteressenten leisten zu können. Für den Käufermakler würde beispielsweise bei einem 20.000 € Objekt die Maklergebühr gerade einmal 400 € bis 600 € betragen. Und das, obwohl bei den sehr günstigen „Schnäppchen“ häufig besonders aufwändige Recherchen vor Ort über den Zustand und die speziellen Bedingungen des Objekts erforderlich sind. Es ist verständlich, dass die umfangreiche Tätigkeit eines Maklers damit nicht abgegolten werden kann. Mit einer normalen Transaktion ist ein Makler von A bis Z insgesamt eine Woche beschäftigt.

Sofern Sie daher möchten, dass wir Sie bei der Suche, Auswahl und dem Kauf von Objekten unterhalb dieser Preisklasse von 75.000 € bis zum Kaufabschluss unterstützen und betreuen, schließen wir gerne mit Ihnen eine Beratungsvereinbarung ab. Das Garantiehonorar für die Beratung beträgt dabei pauschal 2.500 € und umfasst dafür die gesamte Beratung hier in Deutschland und die Betreuung und Beratung bis zum Kauf in den USA. Der Erwerb solcher Objekte „auf eigene Faust“ ohne Makler und intensive Beratung birgt viele Risiken und ist für Ausländer nicht empfehlenswert. Letztendlich bringt Ihnen unsere Beratung damit also wesentlich mehr, als Sie kostet. Denn auch heute gilt: „Im Einkauf liegt der Gewinn“. Die Beratungsvereinbarung löst auch den Zielkonflikt jedes Maklers: Je teurer das Objekt, desto höher die Courtage. Durch das Garantiehonorar kann der Makler sich darauf konzentrieren, das günstigste für Sie passende Objekt zu finden und wird Sie damit auch bei den anstehenden Verhandlungen in Ihrem Sinne optimal unterstützen.

 

11. Ist es sinnvoll, in USA mehrere Makler einzuschalten?

Nein. Der Immobilienmarkt in den USA ist sehr transparent und unterscheidet sich damit grundlegend von dem in Deutschland. Alle Makler sind verpflichtet, zum Verkauf stehende Objekte mit standardisierten Informationen in ein zentrales EDV-System einzugeben. Alle registrierten Makler haben darauf Zugriff und bieten daraus Kaufinteressenten Objekte an. Jeder Makler hat also grundsätzlich das gleiche Angebot. Es ist damit weder sinnvoll (noch von den Beteiligten erwünscht), mehrere Makler gleichzeitig einzuschalten oder nacheinander zu unterschiedlichen Maklern zu gehen. Anders als in Deutschland, vergrößert sich die Objektauswahl nicht, wenn man mehrere verschiedene Makler in Anspruch nimmt.

 

Wenn ein Kunde dann doch mehrere Makler beauftragt führt das zu großen Verwirrungen unter den Florida Maklern, die eine solche Vorgehensweise nicht gewohnt sind. Im Ergebnis schadet es damit sogar allen Beteiligten.

  

12. Wer bezahlt den Aufwand von Compass und eine eventuelle Beratung?

Die Nutzung unseres Listingbooks und die telefonische Beratung sind für Sie kostenlos. Sollten Sie eine Immobilie über uns erwerben, erhalten wir eine Provision. Grundsätzlich zahlt in den USA der Verkäufer die Maklercourtage. Ausnahme siehe Punkt 10 bei Objekten unter einem Verkaufspreis von 75.000 €.

 

13. Wie hoch sind die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie in Florida?

 

Zusätzlich zum Kaufpreis fallen beim Käufer in der Regel folgende zusätzliche Kosten an:

  •  Wertgutachten(wird nur bei einer Finanzierung benötigt)
  •  „Title Insurance“ (Schutz vor Rechtsverlust): je nach Immobilienwert, ca. 0,5% des Kaufpreises
  •  Rechtsanwaltgebühren (im Prinzip anstelle eines „Notars“, den es so in den USA nicht gibt): Ca. 200 $ - 1.000 $
  •  Gerichtsgebühren: Ca. 100 $ – 300 $

 

„Grunderwerbsteuer“ fällt in USA beim Erwerb einer Immobilie für den Käufer nicht an. Der Verkäufer zahlt beim Verkauf sog. State Documentary Tax (0,70 $ je 100 $ Immobilienwert). Allerdings ist jährlich eine Grundsteuer zu entrichten, die wesentlich höher ist, als die gleichnamige Steuer in Deutschland (weitere Ausführen dazu siehe unter „Laufende Kosten“).

  

14. Wie verläuft der Kauf einer Immobilie in Florida im Detail?

Nach der Besichtigung der Immobilie gibt der Käufer ein schriftliches Angebot ab, das regelmäßig von den Maklern mittels vorgefertigter Kaufverträge erfolgt. Angebote enthalten neben dem Kaufpreis den Zeitpunkt der Eigentumsübertragung (Closing) und die Zahlungsmodalitäten bis hin zur Offenlegung welcher Anteil aus eigenen Mitteln stammt und welcher Teil finanziert wird.

 

Nicht selten übermittelt der Käufer eine Finanzierungszusage seiner Bank um seine Bonität zu demonstrieren. Durch die Annahme des Angebots entsteht ein rechtlich verbindlicher Kaufvertrag, der dann von einem Rechtsanwalt oder einer Title Company abgewickelt wird. Einen Formzwang wie in Deutschland gibt es für den Kaufvertrag nicht. „Mitarbeiter einer Title Company haben in Florida keine juristische Ausbildung und besitzen nur Unterschriftsbeglaubigungsfunktion. Sie sind nicht mit den deutschen Notaren vergleichbar. Die Beratung in Rechtsfragen obliegt ausschließlich den involvierten Rechtsanwälten, die für das sog. Closing (Eigentumsüberschreibung) verantwortlich sind.

 

Wird das Angebot durch den Verkäufer nicht angenommen, was regelmäßig der Fall ist, wenn er mit dem vorgeschlagenen Kaufpreis nicht übereinstimmt, wird er durch Veränderungen des übermittelten Kaufvertrages ein Gegenangebot machen, das dann wiederum durch den Käufer angenommen werden kann. Die Makler übermitteln den Kaufvertrag dann den von den Parteien vorgeschlagenen Rechtsanwälten oder Title Companies, die die Verträge ähnlich wie in Deutschland abwickeln.

 

 

15. Kann man als Deutscher bzw. Europäer eine Immobilie in den USA finanzieren?

Ja. Derzeit wird etwa 35% Eigenkapital vom Verkehrswert/Schätzwert der Immobilie erwartet. Vor wenigen Jahren noch war die Finanzierung einer Immobilie für Europäer sehr einfach, man musste neben dem Eigenkapital nur wenige zusätzliche Informationen liefern. In Folge der Finanzkrise ist die Beantragung von Finanzierungen jetzt relativ aufwändig und bürokratisch geworden. Noch dazu ändern sich Bedingungen fast täglich. Gefordert wird nun, ähnlich wie von deutschen Banken, der Nachweis regelmäßiger und sicherer Einkünfte, die in sinnvoller Relation zur geplanten Investition stehen müssen. Es gibt eine große Anzahl von Finanzierungsvarianten und -programmen. Meist kann man dafür bei US Krediten Sondertilgungen leisten, ohne dafür Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen zu müssen.

 

Für die Vermittlung von Finanzierungen in den USA stellen wir Ihnen gerne einen entsprechenden Kontakt zu einem lizenzierten amerikanischen Finanzierungsvermittler („Mortgage Broker“) her. Die Tätigkeit der Vermittlung von Finanzierungen bedarf in den USA einer besonderen Ausbildung mit stattlicher Prüfung und unterliegt der Genehmigungspflicht und einer strengen Aufsicht. Unser Partner in allen Finanzierungsfragen ist seit über 15 Jahren im Bereich der Finanzierungsvermittlung tätig. Sie können also auch hier auf eine seriöse und besonders kompetente Beratung vertrauen.

 

 

16. Mit welchen laufenden Kosten muss ich für eine Immobilie in Florida rechnen?

 

Wesentliche Posten sind:

Die jährlich zu zahlende Grundsteuer

 

Die Grundsteuer wird durch amtliche Schätzer jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Dazu wird der Wert der Immobilie anhand von Verkäufen (d.h. den tatsächlich erzielten Verkaufspreisen) vergleichbarer Objekte in der Nachbarschaft geschätzt. Die Grundsteuer bemisst sich dann anhand eines Steuersatzes (in Prozent) auf diesen Wert. Die Prozentsätze sind je nach Landkreis und Gebiet unterschiedlich.

In Florida gibt es weniger Steuerarten, eine deutlich geringere „Mehrwertsteuer“ (derzeit 6%) und keine State Income Tax. Einkommensteuer wird lediglich vom Bund erhoben. Über die Grundsteuer finanziert die lokale Gemeinde nahezu alle Gemeinschaftsaufgaben, also Straßenbau, Kanalisation, Krankenhäuser, Schulen und nicht zuletzt auch die öffentliche Sicherheit (Polizei). Das bedeutet, dass wenn Sie ein Objekt in einer „teuren Gegend“ kaufen, Sie dort in der Regel auch über eine bessere Infrastruktur verfügen. Diese Steuer kommt Ihnen also auch direkt wieder zu Gute.

 

Grundsätzlich sind aufgrund der Grundsteuer und Hausversicherung die laufenden Kosten für eine Immobilie in USA höher als bei vergleichbaren Objekten in Deutschland. Das sollten Sie daher bei Ihrer Budgetkalkulation berücksichtigen. Wenn Sie mit maximal 3% des Kaufpreises pro Jahr rechnen, haben Sie einen guten Anhaltspunkt und dürften auf der sicheren Seite sein.

  

Die HOA (Umlage für die Gemeinschaftseinrichtungen) bei Immobilien in Gemeinschaftsanlagen, häufig sog. „Gated Communities“.

Je mehr Leistungen eine Gemeinschaft (Community) bietet, desto höher fällt auch die HOA aus. Diese Umlage wird in unserer Börse in der Regel ausgewiesen. Normalerweise enthält die HOA die Pflege der gemeinschaftlichen Garten- und Poolanlagen, sowie deren regelmäßig notwendige Bewässerung, das Kaltwasser, Abwasser und die Müllgebühren.

 

Sturm- / Hausversicherung

Die Kosten hierfür kann man nur grob angeben. Kalkulieren Sie überschlägig mit 500 $ pro 100.000 $ Kaufpreis und Jahr. Also bspw. bei einem 500.000 $ Objekt mit 2.500 $ pro Jahr. In unmittelbarer Strandnähe und bei besonderen Objekten ist mit Aufschlägen zu rechnen.

  

„House-Keeping“ / Hausmeister-Service

Sind Sie längere Zeit abwesend, ist dringend zu empfehlen, einen vertrauenswürdigen „Hausmeister-Service“ zu beauftragen, der wöchentlich, bzw. in regelmäßigen Abständen nach dem Rechten sieht. Planen Sie hierfür je nach Leistungsaufwand bis zu 150 $ pro Monat ein.

 

Gartenpflege und Bewässerung

Wenn Sie nicht in einer Wohnanlage leben, die das alles für Sie übernimmt (und an die Sie dann die dafür die oben bezeichnete HOA entrichten), müssen Sie das selbst organisieren. Je nach Firma und Aufwand berechnen professionelle „Landscaper“ für den Garten eines Einfamilienhauses ca. 150 $ bis 300 $ monatlich. Für die regelmäßige Bewässerung des Gartens müssen Sie zusätzlich nochmals mit den gleichen kosten rechnen.

 

Sonstige Kosten

Die sonstigen - auch hierzulande üblichen - Kosten wie Strom, Wasser, Müll, TV, Telefon richten sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Verbrauch. Denken Sie daran, dass Sie auch bei unbewohnten Objekten aufgrund der hohen Temperaturen ganzjährig die Klimaanlage, wenn auch im Minimalbetrieb, laufen lassen müssen und dadurch Kosten entstehen. Allerdings sind die Energiekosten (einschließlich Benzin) in den USA immer noch erheblich niedriger, als in Deutschland. Viele Verträge kann man in den USA auch saisonweise abschließen (bspw. KFZ-Versicherung, Telefon, TV etc.), da viele Kunden nur während der Winterzeit (November bis April) ihre Immobilien nutzen.

 

  

17. Sind die Angaben zu den Objekten bei Compass rechtlich verbindlich?

Jeder Verkäufermakler in Florida ist verpflichtet, Angaben über die zum Verkauf stehenden Immobilien nach bestem Wissen und Gewissen in das zentrale Immobiliensystem (MLS) einzugeben, was aber nicht zwingend bedeuten muss, dass diese Angaben auch tatsächlich vollständig und korrekt sind. Compass übernimmt die Daten und bereiten sie in umfangreicher Form elektronisch auf. Dabei sind Darstellungs- und technische Übertragungsfehler möglich. Daher besteht keine Gewähr für rechtliche oder sachliche Richtigkeit der Angaben.

 

 18. Wie aktuell sind die Angaben zur Grundsteuer und Umlage für die Gemeinschaftseinrichtungen (HOA)?

Die Werte geben in der Regel den aktuellen Stand pro Jahr an. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Grundsteuer jährlich neu festgesetzt wird. Dazu wird der Wert der Immobilie aufgrund aktueller Verkaufsinformationen über vergleichbare Objekte in der Nachbarschaft neu geschätzt. Da es in der Vergangenheit enorme Wertsteigerungen gegeben hat und die Grundsteuern teilweise bis zu 40% gestiegen sind, hat der Gesetzgeber zur Vermeidung eines drastischen Kostenanstiegs eine Kappungsgrenze eingeführt, wonach die Grundsteuer von Jahr zu Jahr nicht mehr als 10% ansteigen darf. Hausbesitzer mit Wohnsitz in Florida genießen sogar noch niedrigere Steigerungssätze.

 

Durch das Platzen der „Immobilienblase in den USA“ ist der Schätzwert allerdings so stark gesunken, (sonst könnten Sie ja auch keine „Schnäppchen“ kaufen), dass die Steuer sich in einigen Gebieten sogar halbierte. Damit kann die von Ihnen zu zahlende Grundsteuer gegenüber dem (angegebenen) Vorwert nach einem Kauf steigen oder fallen. Weitere Details kann Ihnen Ihr Makler in Florida nennen.

 

Aufgrund von Änderungen in der Gemeinschaft/­Gemeinschaftsanlage kann es auch bei der HOA zu Kostenänderungen in den Folgejahren kommen. Hier ist die Situation mit der Festsetzung von Umlagen für Wohnanlagen in Deutschland vergleichbar. Jährlich werden die Ausgaben und ggf. die Instandhaltungsarbeiten neu kalkuliert und danach die entsprechenden Umlagen definiert, was aber selten zu großen Kostensprüngen führt.

 

Neben der monatlichen Gebühr (HOA) gibt es häufig noch eine jährlich zu entrichtende Umlage, die man in Deutschland bei vergleichbaren Objekten als „Instandhaltungsrücklage“ bezeichnen könnte. Auch diese Umlage wird jährlich in der „Hauseigentümerversammlung“ festgesetzt und ist in der Regel in einem Betrag zu entrichten. Natürlich kann man hier keinen pauschalen Betrag nennen, aber mit 1.000 $ pro Jahr sollten Sie hier auf der sicheren Seite sein.

Die Informationen hierzu sind jedoch in der Regel sehr transparent und können (und sollten) Ihnen vor dem Kauf vom Makler offen gelegt werden.

 

19. Können Immobilien (in Wohnanlagen) mit Nutzungseinschränkungen versehen sein?

Ja. Häufig gibt es in geschlossenen Wohnanlagen Einschränkungen in Bezug auf das Halten von Haustieren, Parken von Wohn-Mobilen und Wohnanhängern, sowie in Hinblick auf die Erlaubnis zur (dauerhaften oder kurzfristigen) Vermietung vor. Diese Einschränkungen sind ggf. rechtlich bindend und werden im Zweifel (anders als „Hausordnungen“ in Deutschland) auch durchgesetzt. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfalle.

 

20. Benötige ich ein besonderes Visum für den Aufenthalt in den USA?

Als Deutscher benötigen Sie zum Aufenthalt in den USA kein spezielles Visum, sofern Sie sich als Tourist nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten wollen. Das Gleiche gilt für die meisten anderen Mitglieder von Staaten aus der EU. Allerdings müssen Sie vor Reiseantritt via Internet eine Einreisegenehmigung über das sogenannte „ESTA-Verfahren“ beantragen.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:

 

US Visa Waiver Programm

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

 

1. im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments sind

2. mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen

 

Details zu den Einreisebestimmungen der USA finden Sie bei der amerikanischen Botschaft.

Eine elektronische Einreiseerlaubnis können Sie beim Zugang zur ESTA-Beantragung anfordern.

 

Achtung: Es gibt zurzeit sehr viele Pishing-Seiten im Web, die vorgeben, die offizielle ESTA-Seite zu sein. Bitte überprüfen Sie unbedingt sorgfältig, ob Sie auf der richtigen Seite sind, insbesondere wenn Sie über Google gesucht und auf entsprechende Anzeigen geklickt haben! Schlechtes Deutsch im Text sollte Sie dabei misstrauisch werden lassen! Auf den offiziellen Seiten werden Sie übrigens nirgends nach Bankdaten, Kontonummern oder PINs gefragt.

Als Einreisedokument benötigen Sie einen aktuellen maschinenlesbaren Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens der Dauer des maximal möglichen Aufenthaltes. Dies gilt auch für Kinder. Der Personalausweis genügt nicht.

 

Einführen dürfen Sie auf keinen Fall Lebensmittel (insbesondere Wurst oder Obst) und ohne vorangegangene Deklaration auch nur eine bestimmte Menge Bargeld.

 

Bitte machen Sie sich vor einer geplanten Einreise in die USA unbedingt mit den aktuellen Bestimmungen vertraut. Zuwiderhandlungen, insbesondere unerlaubte Verlängerung des Aufenthaltes, werden streng geahndet und verhindern oder erschweren ggf. eine zukünftige Einreise in die USA.

 

Allgemeine Informationen zur Einreise in die USA finden Sie beim Auswärtigen Amt.

  

21. Begründet der Kauf einer Immobilie in den USA ein besonderes Aufenthaltsrecht oder Ansprüche auf spezielle Visa?

Nein. Der Besitz einer Immobilie kann Ihnen lediglich die Beantragung eines Besucher-Visums (B-2) für eine auf 6 Monate verlängerte Aufenthaltserlaubnis erleichtern, bzw. die entsprechende Begründung glaubhafter machen.

 

Umfassende Detailinformationen zu den amerikanischen VISA-Arten und deren Beantragungsvoraussetzungen finden Sie bei der amerikanischen Botschaft.